Sie haben erfahren, dass ein Haus in Ihrer Nachbarschaft zum Verkauf steht? Wissen, dass eine Wohnung den/die Besitzer*in wechseln soll? Oder kennen jemanden, der ein Grundstück verkaufen will? Geben Sie uns den Tipp und verdienen Sie im Erfolgsfall an unserer Maklerprovision.
Geben Sie uns Ihren Tipp und Sie erhalten bei erfolgreicher Prüfung die Bestätigung als „Tippgeber*in“.
Anspruch auf eine Provision besteht nur, wenn dies mit uns vor oder bei der Bekanntgabe einer Empfehlung vereinbart und durch uns bestätigt worden ist. Sollten Sie Ihren Provisionsanspruch erst nach der Vermittlung einer Immobilie durch unser Unternehmen bei uns melden, so können wir dies nicht berücksichtigen.
Grundsätzlich können Sie jede Immobilie und jedes Grundstück vorschlagen, welche/s zum Verkauf steht oder verkauft werden soll. Voraussetzungen für Ihre Tippgeberprovision sind:
Der/die Eigentümer*in darf durchaus aus Ihrem Bekannten- oder Verwandtenkreis stammen. Tipps für Ihre eigene Immobilie bzw. die Ihres/Ihrer Partners/Partnerin können allerdings nicht berücksichtigt werden.
Zunächst werden wir prüfen, ob wir Ihren Immobilien-Tipp bereits kennen oder ob die Immobilie bereits veröffentlicht wurde. Wenn nicht, nehmen wir mit dem/der Eigentümer*in Kontakt auf und vereinbaren einen Termin. Sollte danach ein Vertrag zwischen dem/der Eigentümer*in und uns zustande kommen, erhalten Sie - eine erfolgreiche Vermittlung vorausgesetzt - selbstverständlich Ihren Provisionsanteil!
Möglicherweise erzählen Ihnen Freunde, Bekannte oder Nachbarn, dass sie ihre Immobilie verkaufen möchten. Weitere Anzeichen für einen geplanten Verkauf sind:
Wenden Sie sich in diesen Fällen an den/die Haus- bzw. Wohnungsbesitzer*in oder die Nachbarn. Auch wenn Sie keine weiteren Informationen bekommen, können Sie uns gerne ansprechen. Wir kümmern uns dann um alles Weitere.