Immobilien-Glossar

Im Bereich der Immobilien gibt es viele Fachbegriffe, die nicht jedem bekannt sind, so dass es zu Missverständnissen und Fehlinterpretationen kommen kann.

In unserem Immobilien-Glossar erklären wir Ihnen daher einzelne Begriffe in kurzer und hoffentlich verständlicher Form.

Um Ihnen die Suche zu erleichtern, haben wir die Begriffe alphabetisch sortiert. Auch wird unser Glossar sukzessive ergänzt.

Sollten Sie konkrete Fragen zur Immobilienverwertung haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie unverbindlich in einem ausführlichen Gespräch.

Eigenbedarf

Eigenbedarf liegt vor, wenn der Vermieter die Wohnung für seine eigenen Wohnzwecke benötigt. Er muss die Wohnung aber nicht selbst bewohnen, auch Familienangehörige oder zum Hausstand gehörende Personen, wie z.B. eine Pflegekraft, sind Grund für das Beantragen von Eigenbedarf. Entferntere Angehörige als Eltern, Kinder, Geschwister oder Enkel gehören jedoch nicht dazu.

Eigenkapital

Alle eigenen Vermögenswerte werden als Eigenkaptial bezeichnet. Hierzu gehören: Bargeld, Festgeld, Spargeld und Tagesgeld, Wertpapiere, Aktien, Fonds und Schatzbriefe, Immobilien (wenn sie verkauft werden können), eigene unbelastete Grundstücke, Bausparguthaben und Eigenleistungen. Bei der Finanzierung einer Immobilie ist die Höhe des vorhandenen Eigenkapitals ausschlaggebend für den Zinssatz für ein Immobiliendarlehen: Je höher der Anteil des Eigenkapitals, desto günstiger der Kreditzins. Zudem ist das Eigenkapital ein wichtiges Kriterium bei der Festlegung der Höhe der Tilgungsleistungen, der Dauer des Tilgungszeitraumes und der vorhandenen Tilgungssicherheiten.

Eigentümer

Eigentümer ist derjenige, dem eine Sache rechtlich gehört (§ 903 BGB). Bei einer Immobilie ist derjenige Eigentümer, der im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist

Eigentümergemeinschaft

Nach dem Wohneigentumsgesetz (WEG) ist die Eigentümergemeinschaft die Gesamtheit aller Wohnungseigentümer einer Wohnanlage. Sie haben gemeinsame Rechte und Pflichten, die in der Teilungserklärung sowie der Gemeinschafts- und Hausordnung festgelegt sind.

In der jährlichen Eigentümerversammlung wird die Regeln in der Gemeinschaft entschieden. Zu den Regeln zählen: die Hausordnung, die Wahl des Verwalters und des Verwaltungsbeirats, die Wirtschaftsplanung, die Jahresabrechnung, die Rückstellungen für Instandhaltungen und Reparaturen sowie bauliche Veränderungen oder größere Reparaturen. Jeder Eigentümer hat eine Stimme in der Eigentümerversammlung.

Energieausweis

Der Energieausweis ist seit 2009 Pflicht für Immobilien und zwar dann, wenn man eine Immobilie – von wenigen Ausnahmen abgesehen – verkaufen oder vermieten möchte. Ein Energieausweis ist somit für Verkäufer und Vermieter Pflicht. Die Regelungen zur Energieausweis-Pflicht befanden sich in der Energiesparverordnung (EnEV) und im Energieeinsparungs-Gesetz (EnEG), welche zum 01.11.2020 durch ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurden. Ein Energieausweis ist nach Erstellung für 10 Jahre gültig.

Ensembleschutz

Beim Ensembleschutz geht es um die Erhaltung einer Gruppe von Gebäuden, die räumlich und architektonisch im Zusammenspiel historisch erhaltenswert erscheinen. Dies können Straßenzüge, ein Platz oder ein Stadtviertel sein. Alle von außen sichtbaren Veränderungen an Fassade und Dach müssen daher von den Denkmalbehörden genehmigt werden. Dies betrifft auch Bauteile die laut Bauordnung des jeweiligen Landes nicht genehmigungspflichtig wären.

Erbbaurecht

Sas Recht, auf fremdem Grund und Boden ein Bauwerk zu errichten oder zu nutzen. Das Erbbaurecht
wird wie ein Grundstück behandelt und kann veräußert und belastet werden. Es ist häufig auf 99 Jahre
befristet. Über die gesamte Nutzungsdauer ist der vereinbarte Erbbauzins zu entrichten.

Erschließungskosten

Kosten für die Herstellung oder Modernisierung des Anschlusses eines Grundstücks an die Kanalisation, an öffentliche Verkehrswege oder an die Wasser- und Energieversorgung. Der Käufer sollte sich bei
der Gemeinde vorab nach offenen Kosten oder geplanten Maßnahmen erkundigen

Erwerbsnebenkosten

Als Erwerbsnebenkosten werden alle Kosten bezeichnet, die beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie zusätzlich zum Kaufpreis anfallen. Dazu zählen die Maklerprovision, Gerichts– und Notargebühren, Vermessungskosten und Kosten für den Grundbucheintrag.