Wer eine Immobilie geerbt hat, weiß genau, dass das keine leichte Angelegenheit ist. Was soll mit dem geerbten Haus oder der geerbten Wohnung passieren? Was muss bezüglich der Erbschaftssteuer bei Verkauf einer geerbten Immobilie beachtet werden?
Inhaltsverzeichnis:
1. Was sollte man tun – Erbe annehmen oder ausschlagen?
1.1 Bei Immobilienerbschaft: Auskunft aus dem Grundbuchauszug
2. Eine geerbte Immobilie verkaufen
3. Die Erbschaftssteuer bei Verkauf einer geerbten Immobilie
3.1 Freibeträge im Überblick
3.2 Erbschaftssteuerklassen im Überblick
3.3 Die Erbschaftssteuer – Immobilie verkaufen
4. Wie wird der Wert einer Immobilie für die Erbschaftssteuer ermittelt?
5. Immobilie verkaufen bei Erbschaft – ISZ unterstützt Sie dabei
Tritt der Erbfall ein, gilt in der Regel die gesetzliche Erbfolge. Falls ein Testament verfasst wurde, hat dieses einen Vorrang. Dennoch muss der gesetzliche Pflichtteil bei einer Erbschaft berücksichtigt werden. Gehört eine Immobilie zum Erbe, werden nicht nur die Vermögenswerte, sondern auch die Verbindlichkeiten und die Schulden übernommen.
Holen Sie sich daher vor der Immobilienerbschaft unbedingt Auskunft ein. Im Grundbuchauszug finden Sie wichtige Aspekte, die Sie genau prüfen sollten. Sie als Erbe haben ein Recht auf die Einsicht der Grundbucheinträge. Der Gesetzgeber gewährt Ihnen mit der Kenntnisnahme des Erbes eine Frist von sechs Wochen das Erbe auszuschlagen.
Häufig wird sich gegen eine Selbstnutzung oder eine Vermietung entschieden. Sobald Sie den Erbschein beantragt und Einsicht in das Grundbuch genommen haben, können Sie die geerbte Immobilie verkaufen. Doch vorher sollten Sie sich gründlich Gedanken darüber machen, ob der Verkauf der geerbten Immobilie für Sie sinnvoll ist:
Die Erbschaftssteuer fällt mit jedem Erbe an. Der Verwandtschaftsgrad des Erben zum Erblasser entscheidet darüber, ob und in welcher Höhe die Erbschaftssteuer gezahlt werden muss. Die Erbschaftssteuer fällt nur dann an, wenn der Verkehrswert Ihrer geerbten Immobilie Ihren persönlichen Freibetrag übertrifft. Das bedeutet, dass die Erbschaftssteuer nicht auf Ihr gesamtes Erbe anfällt, sondern nur auf die Überschreitung des Freibetrags.
Ehegatten & Lebenspartner | 500.000 € |
Kinder und Enkelkinder, wenn die Kinder des Erblassers verstorben sind | 400.000 € |
Enkelkinder | 200.000 € |
Eltern & Großeltern | 100.000 € |
Stiefeltern | 20.000 € |
Geschwister | 20.000 € |
Andere Erben | 20.000 € |
Bei einer Erbschaft bestimmt der Verwandtschaftsgrad nicht nur den Freibetrag, sondern auch die Erbschaftssteuerklasse:
Sie haben beispielsweise das Haus Ihrer Großeltern im Wert von 200.000 € geerbt. Somit haben Sie einen Freibetrag in Höhe von 100.000 €. Sie müssen in der Erbschaftssteuerklasse I 11 Prozent, also 11.000 € versteuern.
Der Wert einer Erbschaftsimmobilie wird in der Regel durch das Verkehrswertgutachten ermittelt. Der Verkehrswert bildet die Grundlage für die Steuern. Dabei werden wertbeeinflussende Faktoren vom Finanzamt möglicherweise nicht berücksichtigt. Wenn das geerbte Haus oder die geerbte Wohnung vermietet ist, wird das Finanzamt außerdem zehn Prozent vom Verkehrswert abziehen. Damit Sie Ihre geerbte Immobilie nicht zu einem zu geringen Preis verkaufen, empfehlen wir Ihnen einen Gutachter zu beauftragen. Unsere Berater*innen im Großraum Nürnberg können Ihnen dabei weiterhelfen.
Im Falle einer Erbschaft treten sehr viele Fragen und Unklarheiten auf. Wir unterstützen und beraten Sie beim Verkauf einer geerbten Immobilie neutral und unverbindlich. Damit Sie sich einen ersten Überblick verschaffen können, senden wir Ihnen gerne eine kostenfreie Checkliste direkt in Ihr E-Mail-Postfach zu.
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